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Viele Angelegenheiten bedürfen heute noch auf Grund gesetzlicher Formvorschriften der amtlichen Tätigkeit eines Notars, sei es durch die Beurkundung von Willenserklärungen, sei es durch öffentliche Beglaubigung von Unterschriften oder Schriftstücken.

Die Beurkundung stellt dabei die amtliche Feststellung dar, dass eine bestimmte Erklärung an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt abgegeben wurde, z.B. die Erklärungen in einem Kaufvertrag über ein Grundstück, einem Ehevertrag, einem Vertrag über die eingetragene Lebenspartnerschaft, in einem Erbvertrag oder einem Gesellschaftsvertrag.

Die Beglaubigung einer Unterschrift ist die amtliche Feststellung, dass eine bestimmte Person eine Erklärung abgegeben hat, also eine amtliche Identitätsfeststellung.

 

Gesetzliche Formvorschriften betreffen insbesondere Grundstückskaufverträge, Kaufverträge über Wohnungseigentum, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Erbverträge, die Erbschaftsausschlagung, die Gründung von Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG, die Änderung von Gesellschaftsverträgen sowie Anmeldungen zum Handelsregister oder Vereinsregister.

Andere Erklärungen bedürfen von Gesetzes wegen nicht zwingend der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung, können aber notariell abgegeben werden, was im Einzelfall von Vorteil sein kann, beispielsweise der Erbscheinsantrag oder die Errichtung eines Testaments oder eines gemeinschaftlichen Testaments von Eheleuten wie auch die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Wir beraten Sie hierzu individuell und interessengerecht, was im Einzelfall bedeuten kann, dass Ihnen eher mit einer notariellen Tätigkeit oder aber einer fachanwaltlichen Beratung gedient sein kann. Wir prüfen mit Ihnen, wie Ihren Interessen am ehesten Rechnung getragen werden kann.

 

Die notarielle Tätigkeit umfasst neben der eigentlichen Urkundstätigkeit in der Regel auch die Betreuung bei der Abwicklung beurkundungsbedürftiger Geschäfte.

 

 

Notar

Dr. Michael Schneider

 

schneider(at)heupgen.de

 

 

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