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Versicherungsrecht

Das (private) Versicherungsrecht umfasst verschiedene sog. Sparten, in denen es zu einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen kommen kann, bei deren Beantwortung Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zur Seite steht.

Eine häufige Fallgestaltung betrifft den Vorwurf der sog. Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers / der Versicherungsnehmerin, wenn beispielsweise im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch der privaten Krankenversicherung Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag falsch oder unvollständig beantwortet worden sein sollen. Die Versicherung kann dann ggf. die Kündigung des Vertrages aussprechen, den Rücktritt vom Vertrag erklären oder diesen u.U. sogar wegen arglistiger Täuschung anfechten. Die Folge kann Leistungsfreiheit oder eine Leistungskürzung sein. Wir beraten Sie, um solche Folgen zu vermeiden, bereits bei der korrekten und vollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen aber natürlich auch dann, wenn die Versicherung Einwände gegen die bereits geltend gemachte Leistungspflicht erhebt.

 

Im Bereich der Lebensversicherung und der privaten Rentenversicherung treten häufig Fragen nach der sog. Bezugsberechtigung oder nach der Höhe der Vertragsleistungen bei vorzeitiger Beendigung (Rückkaufswert) auf.

Wichtige Fristen gilt es im Bereich der Unfallversicherung einzuhalten, nachdem ein Unfallereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen eingetreten ist.

 

Auch die private Krankenversicherung kann schwierige Fragestellungen aufweisen, insbesondere wenn es um die Erstattung bestimmter medizinischer Heilmittel oder Behandlungen geht. Beachten Sie bitte, dass Fallgestaltungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zum Bereich des (privaten) Versicherungsrechts zählen, auch wenn der Wortlaut dies nahelegt. Hier handelt es sich um einen Bereich des Sozialrechts, so dass Sie im Bedarfsfall juristische Experten aus diesem Bereich konsultieren sollten.

 

In der Sparte Hausratversicherung stellt sich häufig die Frage, ob ein versichertes Ereignis überhaupt eingetreten ist, nämlich beispielsweise ein versicherter Einbruchdiebstahl stattgefunden hat, oder ob im Wege der sog. Außenversicherung Gegenstände versichert sind, die außerhalb des Versicherungsortes gelagert werden.

 

In der Gebäudeversicherung steht häufig die entscheidende Frage, ob ein geltend gemachter Wasserschaden oder Brandschaden von den Versicherungsbedingungen erfasst ist, oder vielleicht einem Ausschluss gem. den geltenden Versicherungsbedingungen unterfällt, am Anfang der Prüfung.

 

Ungeachtet spezieller Fragen zu einzelnen Versicherungszweigen ergeben sich häufig allgemeine Fragen zur Auslegung bestimmter Versicherungsbedingungen, zu sogenannten Obliegenheitsverletzungen, Leistungsausschlüssen oder einer vermeintlichen Gefahrerhöhung.

Wir unterstützen und beraten Sie bei solchen und anderen Fragestellungen und dies in der gesamten Zeitspanne von der Entscheidung für eine Versicherung bis zur Antragstellung im Schadensfall und zur eventuell unvermeidlichen streitigen Auseinandersetzung, falls eine unberechtigte Leistungsverweigerung vorliegt.

 

Auch Agenten und Makler beraten und vertreten wir, insbesondere hinsichtlich ihrer Vertragsbeziehungen zu den Versicherern und ihrer Provisionsansprüche.

 

 

 

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