Unabhängig.
Unparteiisch.
Der Notar ist unabhängiger und unparteiischer Berater aller Beteiligten. Er beurkundet Willenserklärungen, beglaubigt Unterschriften und Abschriften und belehrt alle Beteiligten über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen.
Immobilien & Wohnungseigentum
Kaufverträge, Überlassungen, Grundschulden, Teilungserklärungen und Wohnungseigentum – inklusive Vollzug beim Grundbuchamt.
Eheverträge & Scheidungsfolgen
Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Erbverträge & Testamente
Erbverträge, notarielle Testamente, Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen.
Gesellschaftsrecht
Gründung von GmbH, UG und AG, Anteilsübertragungen und Satzungsänderungen.
Handels- & Vereinsregister
Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister – elektronisch übermittelt.
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen – auf Wunsch mit Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Beglaubigungen
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften nach Terminvereinbarung.
In vier Schritten zur Urkunde
- 1
Kontakt & Daten
Sie schildern Ihr Anliegen und übermitteln uns die nötigen Angaben – gern per Datenblatt.
- 2
Entwurf
Sie erhalten vorab einen Vertragsentwurf – bei Immobilienkäufen durch Verbraucher in der Regel zwei Wochen vor dem Termin.
- 3
Beurkundung
Der Notar verliest und erläutert die Urkunde. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.
- 4
Vollzug
Wir kümmern uns um Grundbuch, Register, Genehmigungen und die Abwicklung.